Wirtschaftsverband Emsland - Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung des Wirtschaftsverbandes Emsland hat am 25.02.2010 die nachfolgende, ab dem Jahr 2010 geltende Beitragsordnung beschlossen.
Juristische Personen und Personengesellschaften gemäß § 4 der Vereinssatzung zahlen
- einen Grundbeitrag in Höhe von 250,- €/Jahr zuzüglich
- 3,- €/Jahr pro sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter
(Stand jeweils zum 31.12. des Vorjahres)
Natürliche Personen zahlen 250,- €/Jahr.
Tritt ein Mitglied im laufenden Geschäftsjahr dem Wirtschaftsverband Emsland bei, errechnet sich der anteilige Jahresbeitrag wie folgt: Für jeden beitragspflichtigen Monat wird 1/12 des Jahresbeitrages berechnet. Die Beitragspflicht beginnt ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Beitritt erklärt wurde.
Der fällige Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach einer Zahlungsaufforderung zu zahlen.

