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Emsländischer Unternehmenspreis
Energieforum 2011

Neue Infos von der Bundesagentur für Arbeit

1. Sonderprogramm gegen Fachkräftemangel

Ob Elektriker, Metallbauer, Fachkräfte für Hafenlogistik, Hochbaufacharbeiter oder Mechatroniker: verschiedene Fachkräfte sind auf dem Arbeitsmarkt inzwischen Mangelware. Ihr Betrieb sollte deshalb nicht zögern und sich schon jetzt um die Fachkräfte kümmern, die künftig benötigt werden. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie hierbei mit der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels. Durch diese bereit gestellten Fördergelder können verstärkt betriebliche Einzelumschulungen durchgeführt werden. Ziel ist, Ihren Bedarf an Fachkräften frühzeitig zu sichern. 
Die Arbeitsagentur nimmt Ihnen bei den betrieblichen Umschulungen nahezu alle Kosten ab. Dazu gehören unter anderem Lehrgangskosten, Fahrkostenzuschuss oder auch Prüfungsgebühren. Außerdem kann Ihr Betrieb bei Einstellung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Für den Umschüler übernimmt die Arbeitsagentur ferner die Leistungen zum Lebensunterhalt.



2. Saison-Kug sichert Fachkräfte im Baugewerbe

Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus haben mehrere Möglichkeiten, durch Kurzarbeitgeld (Kug) einen Auftragsmangel zu überbrücken.

  • Bei witterungsbedingten und wirtschaftlichen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März besteht Anspruch auf das so genannte Saison-Kug.
  • Bei wirtschaftlichen Arbeitsausfällen (Auftragsmangel) besteht die Möglichkeit, Konjunktur-Kug zu erhalten, dazu ist eine Erstanzeige (Saison-Kug) über den Arbeitsausfall zu stellen.

Beide Varianten bieten Betrieben den entscheidenden Vorteil, Arbeitsausfälle nahezu kostenneutral durch die Arbeitsagentur zu überbrücken und so die eingearbeiteten Fachkräfte im Betrieb zu halten. Zudem besteht bei konjunktureller Kurzarbeit die Möglichkeit, die Zeiten, in denen die Mitarbeiter nicht beschäftigt sind, für die berufliche Weiterbildung zu nutzen.
Verlängerter Bezug auch in 2010: Generell können Betriebe, die im Jahr 2010 mit Kurzarbeit begonnen haben, bis zu 18 Monate Kug erhalten. Kurzarbeit, die noch in 2009 begonnen wurde, kann bis zu 24 Monate andauern.



Sind Sie an einer der Förderungen interessiert? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Papenburg, Lingen oder Meppen. Auf www.ba-arbeitgebernews.de stehen auch alle Infos.

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